Im Buch gefunden – Seite 437tionsprinzips in der Planfeststellung noch nicht abschließend geklärt.243 Zum Teil wird angenommen , es handele sich ... Insbesondere bleibt die bloß beschränkte Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ( § 13 ... Im Buch gefunden – Seite 103Abgrenzungen Bisweilen kann sich die Beantwortung der Frage , ob eine Konzentrationswirkung besteht oder ob es bei einer ... Dies gilt etwa für das Verhältnis zwischen der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung und Entscheidungen der ... Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im 2. Franzosenbrücken? Der aktuelle Tipp hat das Thema "Kombination von Abscher- und Zugtragfähigkeit von Schrauben". Die Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss sowie Plangenehmigung) ersetzt alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen (so genannte Konzentrationswirkung). Im Buch gefunden – Seite 203der Planfeststellung mitgeprüft und von dem Planfeststellungsbeschluss umfasst, sog. (formelle und materielle) Konzentrationswirkung. Dabei ist die Planfeststellungsbehörde allerdings an das materielle Recht der mitberührten ... Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist daher keine sachliche Privilegierung der planfestgestellten Fachplanung gegenüber der Bauleitplanung verbunden; diese wird für bestimmte Fachplanungen erst über die Regelung in § 38 erreicht. Im Buch gefunden – Seite 21Für die Zulässigkeit einer solchen Einbeziehung spricht , daß bei Planfeststellungsverfahren generell in $ 75 Abs . 1 Satz 1 Halbs . 1 und § 78 VwVfG eine Erweiterung der Konzentrationswirkung über das an sich ... google_ad_client = "ca-pub-8144201110211216";
Die Planfeststellung I. Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung Planfeststellung - Erörterungstermin Momentan befindet sich kein Verfahren in der öffentlichen Beteiligung . Außerdem entfaltet die Planfeststellung eine umfassende formelle Konzentrationswirkung. (1803-1813), Chausseebau im Königreich Hannover (1817-1843), Eisenbahnen für den Fernverkehr - Straßen zur Erschließung (1843-1923), Anpassung des Straßennetzes an den Kfz-Verkehr (1923-1940), "Die Bundesrepublik betoniert den Rest derselben" (1955-2005), Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO für Einzelfahrten, Anerkennungen nach Fahrerlaubnisverordnung, Fluggastkontrollen / Luftsicherheitsgebühr, Förderung einer nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur, 1. 4.2. Gestaltung öffentlich-rechtlicher Beziehungen... 47 4. Der abschließend erlassene Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt. Der Flächennutzungsplan ist zwar als Gesamtplan konzipiert, er besitzt aber nur einen begrenzten Wirkungsgrad. 1 Satz 1 BayVwVfG die Ände-rung einer Betriebsanlage der Eisenbahnen des Bundes gemäß 18 Allge- § meines Eisenbahngesetz (AEG). Planfeststellungsunterlagen sind grundsätzlich in Papierform zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Kein genereller Vorrang der Gesamtplanung gegenüber der Fachplanung. Die Planfeststellung ist zu versagen, wenn von dem Ausbau oder Neubau . Kein genereller Vorrang der Planfeststellung - Die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses begründet für sich allein keinen Vorrang der betreffenden Fachplanung. Wird Einvernehmen nicht erzielt, so haben die Behörden eine Entschließung ihrer obersten Aufsichtsbehörde einzuholen. Dagegen besitzt der Planfeststellungsbeschluss nach heute herrschender Auffassung keine uneingeschränkte materielle Konzentrationswirkung. Konzentrationswirkung Andere behördliche Entscheidungen sind neben der Planfeststellung grundsätzlich nicht erfor-derlich (sog. In einem Verfahren - dem Planfeststellungsverfahren - sollen daher alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne dass weitere . 2. § 75 Abs. Es wird also nur eine einzige "Genehmigung" erteilt. Im Buch gefunden – Seite 145Sie muss in den sodann zu erstellenden Planfeststellungsbeschluss eingehen . 550 ( 6 ) Planfeststellungsbeschluss . ( a ) Verwaltungsakt mit Konzentrationswirkung . Das Planfeststellungs- 551 verfahren endet mit dem ... Konzentrationswirkung). Im Buch gefunden – Seite 188Für bergrechtliche Planfeststellungsverfahren, die im Bereich der AWZ und des Festlandsockels von Landesbehörden ... bestätigt die ausschließlich verfahrensrechtliche Konzentrationswirkung der bergrechtlichen Planfeststellung und bringt ... Zudem ist sie Voraussetzung für eine später mögliche Enteignung sowie eine vorläufige Besitzeinweisung. Gibt die höhere Baubehörde diese Erklärung nicht ab, so sind die beabsichtigten Maßnahmen und die Bauleitpläne im Einvernehmen der Beteiligten aneinander anzupassen. 2 führt zur Präklusion privater Abwehrrechte. Genehmigungen anderer Behör- auch wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, §§ 8,19 WHG) Enteignungrechtliche Vorwirkung - § 28 Abs. Im Buch gefunden – Seite 790Konkurrenz zu anderen Planfeststellungsverfahren In § 57b Abs. 3 wird das Verhältnis des bergrechtlichen ... Die Planfeststellung hat danach Konzentrationswirkung, die sich allerdings auf das Verfahren beschränkt (formelle ... Für Vorhaben, die der Planfeststellung oder Plangenehmigung bedürfen, kann bereits vor der Entscheidung über den Genehmigungsantrag im Vorfeld für einen Zeitraum von sechs Monaten zugelassen werden, dass mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Betriebstüchtigkeit der Deponie erforderlich sind, begonnen wird. Wird mit der Durchführung des Plans . 4 gilt entsprechend. mit Nebenbestimmungen, zu erteilen. Ortsumgehung Aurich, Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Aufbau der niedersächsischen Straßenbauverwaltung, Napoleonstraßen? Nach § 25 des Kommissionsentwurf sollte folgende Regelung gelten: Vorhaben des Bundes, der Länder sowie sonstige nichtgemeindliche öffentliche Planungen für wesentliche Veränderungen der Erdoberfläche, für bauliche Anlagen oder für wesentliche Veränderungen baulicher Anlagen dürfen, soweit eine Genehmigung oder Zustimmung nach den Vorschriften dieses Gesetzes, den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder auf Grund sonstiger baurechtlicher Vorschriften nicht erforderlich ist, nur ausgeführt werden, wenn die höhere Baubehörde erklärt hat, dass die beabsichtigten Maßnahmen in der Bauleitplanung vorgesehen oder mit ihr vereinbar sind. Daneben kommt für andere kleine . google_ad_width = 160;
Die Konzentrationswirkung besteht darin, dass neben dem Planfeststellungsbeschluss andere behördliche Entscheidungen, insbesondere Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen nicht mehr erforderlich sind. Das Planfeststellungsverfahren. Gesetzliche Grundlagen der Planfeststellung. Im Buch gefunden – Seite 58381 Die Konzentrationswirkung ist das die Planfeststellung verfahrensrechtlich kennzeichnende Merkmal ; denn das Planfeststellungsverfahren wird nicht , auch nicht neben anderen Gründen , im Interesse Dritter durchgeführt , sondern ... Die Vertreter der hiervon abweichenden Auffassung leiten aus dem Charakter des Flächennutzungsplans als Gesamtplan einen umfassenden Auftrag zur Ordnung und Entwicklung der Raumnutzung auf örtlicher Ebene ab. Im Buch gefunden – Seite 24Wesensmerkmal der Planfeststellung ist damit eine umfassende Konzentrations- und Gestaltungswirkung”. Die Planfeststellung soll vor ... Laubinger, Der Umfang der Konzentrationswirkung der Planfeststellung, VerwArch. 75 (1986), 77ff. Da es sich hierbei um keine Zulassungsentscheidung handelt, gibt es keine Kon-zentrationswirkung wie bei der Planfeststellung oder der Plangenehmigung. auf Planfeststellungen für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung die §§ 29-37 BauGB - welche die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben regeln - nicht anzuwenden sind, wenn die Gemeinde beteiligt wird . Hierzu dient das so genannte Planfeststellungsverfahren. 1.1 Notwendigkeit der Planfeststellung (einschließlich Rechtsgrundlagen, Zuständigkeit, Konzentrationswirkung) ... 45 1.2. Das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmi-gung entbindet nicht von der Einhaltung der materi-ell-rechtlichen Vorgaben. 75 I, II BayVwVfG) und zum anderen entfaltet sie ebenfalls Konzentrationswirkung nach § 70 I WHG in Verbindung mit Art. ), deren Aufgabenbereiche von dem Projekt berührt sind, als auch von Verbänden und . B. lautete: Alle öffentlichen und privaten Planungen sind dem Flächennutzungsplan anzupassen. Die Planfeststellung hat Konzentrationswirkung, d.h. sie tritt an die Stelle anderer Genehmigungen. Als Vorhabensträger* werden die Antragsteller in Planfeststellungsverfahren bezeichnet. Lärmschutz: Möchte man moderne . Verfahren zur Prüfung der Umweltauswirkungen . Die Konzentrationswirkung der Planfeststellung ist, man darf dies ohne Übertreibung sagen, ein leuchtender Stern am Himmel des deutschen und europäischen Verwaltungsrechts: Sie bindet alle relevanten Rechtsmaterien zusammen und bringt alle relevaten Verwaltungsverfahren "auf den Punkt". Einige Aufbaugesetze der Länder enthielten Vorschriften über die Anpassung und Koordination des Flächennutzungsplans mit anderen öffentlichen Planungen z. 19 Seilbahnen §§4u.15 Ja • Planfeststellung Konzentrationswirkung Landesseil Landesrecht (oder: B-Pian). Planfeststellungsbeschluss //-->. Im Buch gefunden – Seite 50Konzentrationswirkung geradezu typisch ' . § 26 Abs . 1 S. 1 AbfG legt etwa , ebenso wie die generelle Vorschrift des § 75 Abs . 1 S. 1 VwVfG , fest , daß neben der Planfeststellung „ andere behördliche Entscheidungen , insbesondere ... Für Vorhaben, die der Planfeststellung oder Plangenehmigung bedürfen, kann bereits vor der Entscheidung über den Genehmigungsantrag im Vorfeld für einen Zeitraum von sechs Monaten zugelassen werden, dass mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Betriebstüchtigkeit der Deponie erforderlich sind, begonnen wird. Bei den Vorarbeiten zum BBauG war von der Hauptkommission für die Baugesetzgebung beim Bundesminister für Wohnungsbau vorgeschlagen worden, Kollisionen zwischen Bauleitplänen und sonstigen Plänen durch eine notfalls zwangsweise einzuführende gemeinsame Planung von vornherein auszuschließen. Aufgrund der inhaltlichen Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens und des . Das Projekt Rechtslexikon.net,